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Kostenübernahme

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis:

Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung übernommen. Dies gilt für eine indizierte Behandlung einer psychischen Erkrankung. Zur Feststellung des Behandlungsbedarfs wird zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen wird dann ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Versicherung gestellt.

 

Psychotherapie über die private Krankenversicherung / Beihilfe

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe versichert sind, werden Ihnen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet.

Psychotherapie als Selbstzahler 

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst zu übernehmen.

Psy-RENA Gruppen  (Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge)

Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation bietet das Psy-RENA Programm der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Möglichkeit, Therapieerfolge zu stabilisieren und erlernte Strategien im Alltag zu vertiefen. In meiner Praxis biete ich fortlaufend Psy-RENA Gruppen an. Weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden bzw. sich auf meine Warteliste setzen zu lassen finden Sie unter: https://psyrena.de/therapeut/sarah-erprath-straelen

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